Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie mit Ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbart haben. Somit ist es möglich, dass für Sie ein Kostenanteil entstehen kann. Bitte prüfen Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt.
Die Kosten richten sich dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Ich habe keinen Kassensitz, deshalb kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren biete ich derzeit nicht an.
Heilfürsorge Bundeswehr
Falls Sie über die Heilfürsorge Bundeswehr versichert sind, werden die Behandlungskosten in der Regel von der Heilfürsorge übernommen. Bringen Sie dafür zum Erstgespräch bitte eine Überweisung und Kostenübernahmeerklärung für die ersten fünf - so genannten probatorischen - Sitzungen von Ihrer Truppenärztin/Ihrem Truppenarzt mit.
Falls Sie die Kosten für die Behandlung selbst tragen, sind keine Formalitäten hinsichtlich der Bewilligung der Psychotherapie zu beachten.
Die Leistungen werden Ihnen entsprechend privat in Rechnung gestellt. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 139,89€ gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP; Ziffer 870; 3,2facher Satz).
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