Kosten für eine Psychotherapie

Private Krankenversicherung     und Beihilfe

Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie mit Ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbart haben. Somit ist es möglich, dass für Sie ein Kostenanteil entstehen kann. Bitte prüfen Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt.  

Die Kosten richten sich dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). 

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich keinen Kassensitz habe, kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Daher kann ich gesetzlich Versicherten leider kein Behandlungsangebot machen. Auch biete ich aktuell keine Psychotherapie über das so genannte Kostenerstattungsverfahren an.

 

Heilfürsorge Bundeswehr

Falls Sie über die Heilfürsorge Bundeswehr versichert sind, werden die Behandlungskosten in der Regel von der Heilfürsorge übernommen. Bringen Sie dafür zum Erstgespräch bitte eine Überweisung und Kostenübernahmeerklärung für die ersten 5 Sitzungen von ihrer Truppenärztin/ihrem Truppenarzt mit.  

Selbstzahler

 

Falls Sie die Kosten für die Behandlung selbst tragen, sind keine Formalitäten hinsichtlich der Bewilligung der Psychotherapie zu beachten.

Die Leistungen werden Ihnen entsprechend privat in Rechnung gestellt. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 126,77€ gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP, Ziffer 870, 2,9facher Satz).